Was Sie über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wissen sollten
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein wesentliches Regelwerk der deutschen Energiepolitik, das die energetischen Anforderungen an Gebäude definiert. Es trat am 1. November 2020 in Kraft und vereint frühere Regelungen wie das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Hauptziel des GEG ist es, den Primärenergieverbrauch von Gebäuden zu senken, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen Deutschlands zu leisten.
Das GEG betrifft sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude und setzt klare Standards für den Energieverbrauch und die Wärmedämmung. Für Neubauten gilt der Niedrigstenergiegebäudestandard, der einen möglichst geringen Energiebedarf vorschreibt und die Nutzung erneuerbarer Energien für den verbleibenden Bedarf vorsieht. Bestehende Gebäude müssen bei Modernisierungen oder Sanierungen energetisch verbessert werden. Dies betrifft insbesondere Mindestanforderungen an die Wärmedämmung von Außenwänden, Dächern und Fenstern.
Ein zentraler Bestandteil des GEG ist die Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden. Das Gesetz sieht vor, dass ein Teil der Energie für Heizung, Kühlung und Warmwasser aus erneuerbaren Quellen wie Solarthermie, Biomasse oder Umweltwärme stammen muss. Alternativ können Maßnahmen zur Energieeinsparung oder die Nutzung hocheffizienter Technologien wie Kraft-Wärme-Kopplung angerechnet werden.
Das GEG legt zudem besonderen Wert auf die Erstellung und Nutzung von Energieausweisen. Diese Ausweise sind beim Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien verpflichtend und geben potenziellen Käufern oder Mietern Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Zudem enthalten sie Empfehlungen zur Verbesserung der energetischen Qualität.
Eine wesentliche Regelung des GEG betrifft den Austausch von Heizungsanlagen. Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und vor dem 1. Januar 1991 installiert wurden, müssen in der Regel ausgetauscht werden. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel, da diese noch als effizient gelten. Auch Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die ihre Immobilie seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen, sind von der Austauschpflicht befreit. Diese Regelung greift jedoch, wenn das Gebäude den Eigentümer wechselt, beispielsweise durch Verkauf oder Erbschaft.
Ab 2024 müssen neu installierte Heizungen einen Mindestanteil an erneuerbaren Energien nutzen. Dies kann durch Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse oder andere erneuerbare Energien geschehen. Alternativ ist auch die Kombination fossiler und erneuerbarer Energien in einem Hybridsystem möglich. Mit diesen Vorgaben will das GEG den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Energieträgern vorantreiben.
Zusätzlich bietet das GEG eine staatliche Förderung für den Austausch alter Heizungen und die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden an. Bis zum Jahr 2028 sollen finanzielle Unterstützungen gewährt werden, um den Umstieg auf moderne, klimafreundliche Heizungssysteme zu erleichtern. Diese Förderungen zielen insbesondere auf den Einsatz erneuerbarer Energien wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solarthermie ab. Die Fördermittel sollen dazu beitragen, die Investitionskosten für private Hausbesitzer und Unternehmen zu senken und somit den Umstieg auf umweltfreundliche Technologien wirtschaftlich attraktiver zu machen.
Das Gebäudeenergiegesetz spielt damit eine zentrale Rolle bei der Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen im Gebäudesektor. Es zielt darauf ab, sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude energetisch zu optimieren und den Einsatz fossiler Energieträger zu minimieren. Auf diese Weise trägt es maßgeblich zum Klimaschutz und zur langfristigen Versorgungssicherheit bei.