Immobilien Wissen - Grundschuld - Wie löschen Sie die Grundschuld?
Grundschuld löschen: Detaillierte Anleitung
Die Löschung einer Grundschuld erfolgt in mehreren Schritten und erfordert die Zusammenarbeit mit dem Grundschuldgläubiger und dem Grundbuchamt. Im Folgenden werden die Details beschrieben:
1. Einholen der Löschungsbewilligung
Kontaktieren Sie den Grundschuldgläubiger (z. B. die Bank), um eine schriftliche Löschungsbewilligung zu erhalten. Diese bestätigt, dass die Forderung beglichen wurde und die Grundschuld gelöscht werden kann.
Die Löschungsbewilligung muss unterschrieben und notariell beglaubigt sein.
2. Beauftragung eines Notars
Mit der Löschungsbewilligung wenden Sie sich an einen Notar. Der Notar bereitet den Antrag auf Löschung der Grundschuld vor und reicht diesen beim zuständigen Grundbuchamt ein.
Der Notar überprüft dabei alle rechtlichen Anforderungen und sorgt für die korrekte Weiterleitung der Unterlagen.
3. Eintrag beim Grundbuchamt
Das Grundbuchamt prüft den Löschungsantrag sowie die eingereichten Dokumente. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Grundschuld aus dem Grundbuch gestrichen.
Sie erhalten eine Bestätigung der Löschung vom Grundbuchamt. Die Bearbeitungszeit kann variieren, in der Regel dauert dies einige Wochen.
Bitte beachten Sie, dass für die Löschung Gebühren sowohl beim Notar als auch beim Grundbuchamt anfallen können. Diese variieren je nach Bundesland und Höhe der ursprünglichen Grundschuld.