Die Maklercourtage in Deutschland
Maklercourtage beim Immobilienkauf
Beim Kauf einer Immobilie ist die Maklercourtage, auch Maklerprovision genannt, ein wichtiger Kostenfaktor, den man beachten sollte. Diese Gebühr wird fällig, wenn ein Makler den Kauf einer Immobilie vermittelt. Im Rahmen der Gesetzesänderung vom 23.12.2020 wurden die Regeln zur Verteilung dieser Courtage neu gestaltet, um Käufer finanziell zu entlasten und eine gerechtere Verteilung der Kosten zu gewährleisten.
Was ist die Maklercourtage?
Die Maklercourtage ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungstätigkeit erhält. Sie kann sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer gezahlt werden, je nach Vereinbarung und regionalen Gepflogenheiten. Die Höhe der Courtage variiert, in der Regel beträgt sie zwischen 5,95% und 7,14% des Kaufpreises, inklusive Mehrwertsteuer.
Die neue Gesetzgebung wurde bundesweit vereinheitlicht. In einigen Bundesländern war es vor der Gesetzesänderung üblich, dass der Käufer die gesamte Provision zahlt. Durch die Gesetzesänderung wird nun eine gerechtere Verteilung sichergestellt.
Die Gesetzesänderung vom 23.12.2020
Vor der Gesetzesänderung konnten die Kosten der Maklercourtage unterschiedlich verteilt werden, oft musste der Käufer den Großteil oder sogar die gesamte Provision zahlen. Dies führte in vielen Fällen zu einer erheblichen finanziellen Belastung für den Käufer.
Mit der Gesetzesänderung vom 23. Dezember 2020 wurde eine Neuregelung eingeführt, die den Käufer schützt und eine gerechtere Aufteilung der Maklercourtage sicherstellt. Die wichtigsten Punkte der Neuregelung sind:
- Teilung der Maklercourtage: Wenn der Verkäufer einen Makler beauftragt und dieser eine Provision verlangt, muss der Verkäufer mindestens die Hälfte der Maklercourtage tragen. Die restliche Hälfte kann vom Käufer übernommen werden. Wird aber eine gesonderte Vereinbarung über die Höhe der Courtage mit dem Verkäufer getroffen, so darf der Makler demnach von der Käuferseite keine höhere Courtage verlangen, als die gleiche Höhe wie von der Verkäuferseite. Diese Regelung sorgt dafür, dass die Kosten fairer zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden und nicht allein beim Käufer liegen.
- Schriftliche Vereinbarung: Die Vereinbarung über die Zahlung der Maklercourtage muss schriftlich erfolgen. Dies schafft Transparenz und Sicherheit für beide Parteien.
- Provisionsteilung bei Doppelmaklertätigkeit: Wenn der Makler sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig wird (Doppelmaklertätigkeit), gilt ebenfalls die Regelung, dass die Maklercourtage zu gleichen Teilen von beiden Parteien getragen wird.